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Zuständigkeiten & Preisbildung

Eine häufige Unsicherheit bei neuen Caterern: Wer schickt eigentlich die Rechnung an die Eltern, und wer bestimmt eigentlich, was ein Essen kostet? Diese Seite klärt die Zuständigkeiten, damit Sie wissen, wofür Sie verantwortlich sind – und wofür nicht.

ℹ️ Die wichtigste Regel zuerst: Die Abrechnung mit den Eltern übernimmt immer die Einrichtung – nicht Sie als Caterer. Sie liefern mit Ihren Menülinien lediglich die Grundlage, auf der die Einrichtung ihre Preise kalkuliert.

Was Sie als Caterer tun

Sie legen Menülinien an (siehe Menülinien erstellen) – z. B. „Hauptgericht" oder „Nachspeise". Diese Menülinien sind Kategorien, keine Preise. Ohne eine angelegte Menülinie kann die Einrichtung überhaupt keinen Preis hinterlegen.

 

Was die Einrichtung tut

Die Einrichtung entscheidet, wie viel ein Essen aus einer Ihrer Menülinien kosten soll, und trägt diesen Preis selbst ein. Dabei gilt:

  • Pro Menülinie können bis zu drei unterschiedliche Preise existieren – differenziert nach Krippe, Kindergarten und Hort
  • Die Einrichtung kann diese Preise jederzeit anpassen, ohne dass Sie als Caterer etwas verändern müssen
  • Ändert sich ein Preis, hat das keinen Einfluss auf Ihre bereits angelegten Gerichte oder Speisepläne

 

Wo Sie die Preisdifferenzierung wiederfinden

Die von der Einrichtung hinterlegte Preisdifferenzierung (Krippe/Kindergarten/Hort) erscheint automatisch auch in Ihrer Lieferliste (siehe Lieferliste exportieren) – Sie müssen also nirgends selbst nachhalten, welches Kind zu welchem Preis isst.

💡 Praxistipp: Sollte eine Einrichtung Sie fragen, warum sich ein Preis nicht ändern lässt, ist die Antwort fast immer: Es fehlt eine Menülinie, oder die Änderung muss von der Einrichtung selbst vorgenommen werden – nicht von Ihnen als Caterer.

 

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