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Pflicht-Menülinien und Veröffentlichen

Vor jeder Veröffentlichung zu prüfen

Menülinien mit „Pflicht"-Kennzeichnung

Manche Menülinien sind mit „Pflicht" gekennzeichnet. Das bedeutet:

  • die Einrichtung nutzt diese Linie für Serienbestellungen
  • Gerichte aus dieser Linie werden automatisch für bestimmte Kinder bestellt
  • diese Linien müssen deshalb vor der Veröffentlichung vollständig beplant werden

⚠️ Das ist keine Empfehlung, sondern eine harte Regel: Ein Speiseplan lässt sich erst veröffentlichen, wenn alle Pflicht-Menülinien vollständig ausgefüllt sind. Fehlt an einem Tag ein Gericht in einer Pflicht-Linie, blockiert das die Veröffentlichung des gesamten Plans.

Bieten Sie an einem Tag in mehreren Pflicht-Menülinien dasselbe Gericht an, können Sie es einfach in beide Linien ziehen.

 

Speiseplan veröffentlichen

Nach dem Erstellen muss der Speiseplan veröffentlicht werden – erst dann ist er für Einrichtung und Eltern sichtbar.

⚠️ Achtung, das ist nicht mehr rückgängig zu machen: Sobald ein Speiseplan veröffentlicht wurde, können die hinterlegten Gerichte nicht mehr bearbeitet oder aus dem Plan gelöscht werden.

 

 

Verwandter Artikel: Speiseplan erstellen 

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